Diese Datenschutzhinweise klären Sie darüber auf, wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist, zu welchem Zweck die Videoüberwachung durchgeführt wird und welche Rechte Sie als Betroffener im Hinblick auf Videoüberwachung haben.

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher:
s.h. Hinweisschild

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter nebenstehender Anschrift sowie mittels
E-Mail: info@datenschutzbeauftragter-papenburg.de

2 Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Die Viodeanlage überwacht innerhalb und außerhalb ihrer Gebäude und Räumlichkeiten sicherheitsrelevante Bereiche mittels Videoübertragung (Livestreams). In wenigen Fällen erfolgt auch eine Videoaufzeichnung.
Einige Kameras sind im Rahmen des allgemeinen Sicherheitskonzepts estandteil eines „virtuellen Rundganges“ um das jeweilige Gebäude. Dieser ermöglicht jederzeit eine schnelle Begutachtung der Gebäudeaußenfront einschließlich nächster Umgebung, ohne das eigene Personal zu gefährden. Eine allgemeine Videoüberwachung des öffentlichen Raums findet dabei grundsätzlich nicht statt.
Sobald Sie sich im Erfassungsbereich der Kameras befinden, sind Sie Gegenstand dieser Datenverarbeitung.

 

3 Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir haben ein berechtigtes Interesse am Einsatz von Videoüberwachung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sie trägt wesentlich dazu bei, auf eine personalschonende Art und Weise, eine möglichst vollumfängliche Gebäude- und Personensicherheit zu gewährleisten.
Mit der Videoüberwachung verfolgen wir in Abhängigkeit der Gegebenheiten der jeweiligen Standorte die folgenden Ziele:

  • die Sicherung der Gebäudeaußenfront vor Vandalismus
  • die (notwendige) Überwachung von alarmgesicherten Türen
  • die Erkennung von illegalen Zutrittsversuchen
  • die Erkennung von blockierten Notausgängen

Mit Hilfe von Videoüberwachung können Maßnahmen umgehend eingeleitet werden, um Missstände aus den aufgeführten Punkten zu beseitigen. Sie dient nicht nur dem Gebäudeschutz, sondern auch Ihrer persönlichen Sicherheit.
Aufgrund lokaler oder nationaler Regelungen gibt es zudem an einzelnen Standorten eine Pflicht zur Videoüberwachung spezifischer Bereiche. Die Rechtsgrundlage dieser Überwachung wäre dann ggf. zusätzlich zum berechtigten Interesse eine rechtliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

 

4 Wer ist Empfänger Ihrer Daten?

Videodaten werden nur anlassbezogen ausgewertet. Für die Auswertung der Videoüberwachung kann ein externe Dienstleister beauftragt werden. Diese erhalten neben den Livestreams auch Zugriff auf Aufzeichnungen der Videokameras im jeweils vertraglich definierten Zuständigkeitsbereich.
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung, der Verübung einer Straftat oder wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern, können bzw. müssen die Aufzeichnungen an Sicherheitsbehörden übergeben werden.

 

5 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

In der Regel erfolgt keine Aufzeichnung bzw. Speicherung des Videomaterials.
Dort, wo eine Aufzeichnung stattfindet, nämlich bei anlassbezogenen Aufzeichnungen, Alarmaufzeichnung oder Daueraufzeichnung, werden die Aufzeichnungen spätestens nach jeweils standortspezifisch definierten Fristen gelöscht, es sei denn, sie werden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens benötigt. Die Löschfristen ergeben sich ggf. aus nationalen gesetzlichen Anforderungen. Für Standorte in Deutschland gilt eine Regelfrist von 72 Stunden.

 

6 Welche Rechte als Betroffener haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO (hierzu finden Sie gesonderte Informationen im weiteren Verlauf dieser Datenschutzhinweise). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

 

7 Besteht für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten?

Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch den Aufenthalt im Erfassungsbereich von Videoüberwachungsanlagen.
An Orten, an denen die Videoüberwachung eingesetzt wird, wird dies durch ein entsprechendes Hinweisschild kenntlich gemacht.
In Bereichen, in denen eine Videoüberwachung gesetzlich vorgeschrieben ist, können wir einen Aufenthalt ohne Bereitstellung der Daten (Videoüberwachung) auch auf Ihren ausdrücklichen Wunsch nicht ermöglichen. In allen anderen Bereichen kann auf eine Videoüberwachung verzichtet werden, sofern Sie uns im Vorfeld Ihre begründeten Einwände mitteilen (Widerspruch) und sofern wir keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen (Interessenabwägung).

 

8 Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

8.1 Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage eines berechtigten Interesses) erfolgt, zu widersprechen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

8.2 Widerspruch
Der Widerspruch kann formfrei bei oben genannten Kontaktdaten erfolgen.

 

9 Aktualisierung

Insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen, aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben oder aufgrund organisatorischer Veränderungen werden wir diese Datenschutzhinweise anpassen bzw. aktualisieren und auf unserer Internetseite veröffentlichen. Bei Änderungen werden wir jeweils prüfen, ob eine Verpflichtung zur aktiven Benachrichtigung über die Änderungen gegeben ist und in diesen Fällen der Benachrichtigungspflicht entsprechend nachkommen. Andernfalls ersetzen wir einmal durch uns verteilte Dateien oder Ausdrucke nur auf erneute Anfrage durch jeweils aktuelle Fassungen.

 

Stand 01.04.2022